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Leistungsumfang /AGB/ Auftragsbedingungen

1. Allgemeiner Leistungsumfang

Die von BauProFund angebotenen Gebäudechecks, Zustandsaufnahmen, Schadenseinschätzungen, Sanierungsberatungen und technischen Begleitungen erfolgen ausschließlich im Umfang der jeweils konkret vereinbarten Beauftragung.

Gegenstand der Leistung ist grundsätzlich die fachliche Beurteilung jener Gebäudeteile und Bereiche, die zum Zeitpunkt der Besichtigung zugänglich, einsehbar und mit den vereinbarten Untersuchungsmethoden überprüfbar sind.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2. Zerstörungsfreie Untersuchung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Gebäudechecks und Besichtigungen zerstörungsfrei.

Verkleidungen, Wand- oder Bodenaufbauten, Abdichtungen, Dämmungen, Leitungen, Konstruktionen und sonstige verdeckte Bauteile werden daher grundsätzlich nicht geöffnet oder freigelegt.

Verdeckte Mängel, Schäden oder Ursachen, die ohne Bauteilöffnung, weiterführende Messungen oder Spezialuntersuchungen nicht erkennbar sind, können im Rahmen eines üblichen Gebäudechecks nicht festgestellt oder ausgeschlossen werden.

Die Feststellung, dass bei der Besichtigung keine Auffälligkeit erkennbar war, stellt daher keine Garantie für die vollständige Mängelfreiheit eines Gebäudes oder Bauteils dar.

3. Zugänglichkeit und Untersuchungsbedingungen

Die Beurteilung erfolgt unter den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Besichtigung tatsächlich vorliegen.

Nicht oder nur eingeschränkt zugängliche Bereiche, beispielsweise durch Möblierung, Verkleidungen, Lagergut, fehlende Zugänge, Sicherheitsrisiken, Witterung, Schnee, Bewuchs oder sonstige Hindernisse, können nur im tatsächlich möglichen Umfang beurteilt werden.

Kann ein relevanter Bereich nicht überprüft werden, wird dies – soweit für die Beurteilung wesentlich – entsprechend festgehalten.

4. Messungen und technische Hilfsmittel

Feuchtemessgeräte, Wärmebildkamera, Endoskop, Drohne sowie sonstige technische Hilfsmittel dienen der Ergänzung der visuellen und bautechnischen Beurteilung.

Soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Untersuchung vereinbart wurde, handelt es sich um orientierende bzw. punktuelle Untersuchungen.

Die dabei gewonnenen Ergebnisse ersetzen insbesondere keine umfassende bauphysikalische, statische, geotechnische, elektrotechnische, haustechnische oder sonstige spezielle Fachuntersuchung.

Ist für eine abschließende Beurteilung eine weiterführende Untersuchung erforderlich, wird die Beiziehung eines entsprechend befugten Fachunternehmens oder Fachplaners empfohlen.

5. Schadensursachen

Bei erkennbaren Schäden können aufgrund des vorhandenen Schadensbildes und der zugänglichen Informationen mögliche bzw. wahrscheinliche Ursachen fachlich eingeschätzt werden.

Soweit die eindeutige Feststellung einer Ursache weiterführende Bauteilöffnungen, Langzeitmessungen, Laboruntersuchungen, statische Berechnungen oder sonstige Spezialuntersuchungen erfordert, ist diese nicht Bestandteil eines üblichen Gebäudechecks oder einer bloßen Schadenseinschätzung.

6. Sanierungsberatung und Empfehlungen

Empfehlungen zu Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Gebäudezustand sowie den zur Verfügung gestellten Informationen.

Sie dienen der technischen Orientierung, Priorisierung und Entscheidungsunterstützung.

Soweit für eine Maßnahme eine behördliche Bewilligung, statische Berechnung, bauphysikalische Berechnung, Fachplanung oder sonstige Leistung eines hierfür befugten Fachmannes erforderlich ist, ersetzt die Beratung durch BauProFund diese Leistungen nicht.

7. Kosteneinschätzungen

Von BauProFund genannte Kostenrahmen, Richtwerte oder überschlägige Kostenschätzungen dienen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausschließlich der wirtschaftlichen Orientierung.

Tatsächliche Ausführungskosten können insbesondere aufgrund von Marktpreisen, Materialpreisen, Zugänglichkeit, tatsächlichem Schadensumfang, erforderlichen Nebenarbeiten, regionalen Preisunterschieden und dem konkreten Leistungsumfang abweichen.

Verbindliche Ausführungskosten ergeben sich ausschließlich aus konkreten Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen der jeweiligen ausführenden Unternehmen.

8. Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen

Beurteilungen auf Grundlage von Plänen, Angeboten, Rechnungen, Baubeschreibungen, Gutachten oder sonstigen Unterlagen erfolgen unter der Annahme, dass die bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind.

BauProFund ist nicht verpflichtet, die Echtheit oder rechtliche Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich Gegenstand der Beauftragung ist.

Der Auftraggeber wird ersucht, bekannte Schäden, frühere Sanierungen, Wassereintritte, Umbauten und sonstige für die Beurteilung relevante Umstände vor der Untersuchung bekanntzugeben.

9. Immobilienkauf

Ein Gebäudecheck vor einem Immobilienkauf stellt eine bautechnische Entscheidungsunterstützung dar.

Er beinhaltet insbesondere keine Verkehrswertermittlung, keine Rechtsberatung und keine Beratung über steuerliche oder finanzierungsrechtliche Fragen.

Eine Kaufentscheidung sowie die kaufvertragliche Gestaltung bleiben ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers und der hierfür beigezogenen befugten Berater.

10. Versicherungsfälle

Bautechnische Feststellungen und Schadensdokumentationen durch BauProFund stellen keine rechtliche oder versicherungsvertragliche Deckungsbeurteilung dar.

Ob und in welchem Umfang ein Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und ist vom Versicherer bzw. einem hierzu befugten Berater zu beurteilen.

11. Inhalte dieser Website

Die auf dieser Website veröffentlichten Fachbeiträge, Beispiele, Tipps und technischen Informationen dienen der allgemeinen Information.

Sie können eine Beurteilung eines konkreten Gebäudes nicht ersetzen, da Ursachen, Konstruktionen, Materialien und Randbedingungen im Einzelfall erheblich voneinander abweichen können.

Aus allgemeinen Website-Inhalten können daher ohne Prüfung des konkreten Objekts keine verbindlichen technischen Schlussfolgerungen abgeleitet werden.

12. Haftung

BauProFund erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Für Schäden haftet BauProFund nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden oder in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist.

Für Umstände, Schäden oder Mängel, die aufgrund der vereinbarten Untersuchungsmethode, fehlender Zugänglichkeit oder ihrer verdeckten Lage objektiv nicht erkennbar waren, wird keine Gewähr für deren Erkennung übernommen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

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